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   BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B   

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https://dejure.org/2009,46164
BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B (https://dejure.org/2009,46164)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B (https://dejure.org/2009,46164)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2009 - B 12 R 19/08 B (https://dejure.org/2009,46164)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    Denn nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern das Nichtübereinstimmen im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung - Verschlechterung der Bewertung

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    14 Der erkennende Senat hat für einen Fall der Schlechterbewertung von Ausbildungsanrechnungszeiten mit Urteil vom 26.1.2005 (B 12 RA 3/03 R, SozR 4-2600 § 58 Nr. 6) entschieden, dass Antragspflichtversicherten deswegen in Anwendung der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 9.10.1985 entwickelten Grundsätze keine Möglichkeit zur Beendigung ihrer Versicherungspflicht einzuräumen sei, weil das Institut der Antragspflichtversicherung mittlerweile etabliert sei und Personen, die es in Anspruch nähmen, in seinen Voraussetzungen und Konsequenzen bekannt sei ... Mit diesem Aspekt, der den Senat dazu veranlasst hat, die spezifischen Sachverhaltsumstände, die das BVerfG bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen hatte, nicht (mehr) anzunehmen, hat sich der Kläger nicht in der gebotenen Weise befasst.
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    7 1. Der Kläger macht zunächst eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9.10.1985 (1 BvL 7/83, BVerfGE 71, 1 = SozR 5120 Art. 2 § 2 Nr. 1) geltend.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 25.03.2009 - B 12 R 19/08 B
    Die Beschwerdebegründung muss daher erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den herangezogenen höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG in SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).
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